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Okt 3
Datum: Kategorie Aktuelles
Die Bundesregierung plant ein „Sorgfaltspflichtengesetz" – aus den vorangegangenen Diskussionen als „Lieferkettengesetz" bekannt. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass entlang der gesamten Lieferkette im In-und Ausland bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden. Für Verstöße, die aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen eingetreten sind, können die Unternehmen dann haftbar gemacht werden. Der MIT Kreisverband Fulda lehnt das Gesetz ab. Vorsitzender Jürgen Diener erläutert: „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung mitten in der Corona-Pandemie, die die größte Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte ausgelöst hat, den Unternehmen schon wieder eine neue Belastung aufbürdet. | |