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Okt 3

Die  Bundesregierung  plant  ein  „Sorgfaltspflichtengesetz"  –  aus  den vorangegangenen Diskussionen als „Lieferkettengesetz" bekannt. Das Gesetz soll deutsche  Unternehmen  verpflichten,  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  entlang  der gesamten  Lieferkette  im  In-und  Ausland  bestimmte  soziale  und  ökologische Mindeststandards  eingehalten  werden.  Für  Verstöße,  die  aufgrund  von Sorgfaltspflichtverletzungen  eingetreten  sind,  können  die  Unternehmen  dann haftbar gemacht werden. 
Der MIT Kreisverband Fulda lehnt das Gesetz ab. Vorsitzender  Jürgen  Diener  erläutert:  „Es  kann  nicht  sein,  dass  die Bundesregierung  mitten  in  der  Corona-Pandemie,  die  die  größte  Rezession  der deutschen  Nachkriegsgeschichte  ausgelöst  hat,  den  Unternehmen  schon  wieder eine neue Belastung aufbürdet.