FÜR SIE GELESEN
Aug 5



Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung fördert aus Mitteln der Europäischen Union (EU) innovative Vorhaben zur Schaffung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sowie Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen wie Verbände, Vereine oder Kammern und andere Projektträger. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.Die EU fördert Ihr innovatives Projekt mit bis zu 50% und reduziert damit Ihr Innovationsrisiko. Im Fokus der Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen FuE-Vorhaben aus den folgenden Bereichen:
1. Technologie & Innovation (themenoffen):
- Life Sciences, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft
- Umwelttechnologie, Energietechnologie und Ressourceneffizienz
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Produktion, Automatisierung und Systemtechnik
- Material- und Nanotechnologie
- Innovative Mobilitäts- und Logistikkonzepte, Elektromobilität
- Finanzwirtschaft
- Kultur- und Kreativwirtschaft 
2. CO2-Reduktion:
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Intelligente Energiesysteme und Integration erneuerbarer Energien
- Wertstoffeinsparung und Stoffkreislaufoptimierung
- Fortschrittliche Produktionstechniken
- Leichtbauwerkstoff
3. Digitalisierung:
- Vertikale und horizontale Prozessintegration
- Mensch-Computer-Interaktion, eingebettete Intelligenz
- Maschinelles Lernen, Deep Learning, künstliche neuronale Netze
- Automatisierung von Entscheidungsprozessen, Algorithmen für Risikomanagement
- Intelligente Energiemanagementsysteme, z.B. Smart Home, Smart Building
- E-Health
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU oder Verbundvorhaben von KMU in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen. Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert.
Antragsverfahren:Die HA Hessen Agentur GmbH hat die Aufgabe, Sie vor einer formalen Antragstellung bei der Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu inhaltlichen und fachlichen Fragen zu beraten, Ihre Projektidee mit Ihnen zu diskutieren und die inhaltliche Beschreibung von Vorhaben zu prüfen.Für eine erste Einschätzung können Sie gerne eine unverbindliche Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens mit den wichtigsten Eckdaten bei den Kollegen der Hessen Agentur einreichen. Bitte nutzen Sie hierfür die Vorlage "Gliederung für die inhaltliche Beschreibung eines FuE-Vorhabens" (siehe unten). An den Gliederungspunkten sehen Sie bereits, welche Informationen im Entscheidungsprozess wichtig sind. So können Ihnen die Experten von der Innovationsförderung Hessen schnell eine Rückmeldung geben.

- Sie dürfen Ihr Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Das Förderprogramm läuft ab sofort bis 2022.
- Einreichungen sind jederzeit möglich. Entsprechende Einreichfristen folgen in Kürze.

Im Anschluss an die Vorab-Prüfung Ihres Vorhabens erfolgt die formale Antragstellung bei der WIBank.