FÜR SIE GELESEN
Jan 16
Datum: Kategorie Für Sie gelesen


Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Information den 10-seitigen Flyer "Der gesetzliche Mindestlohn" aufgelegt. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der Mindestlohn stellt eine absolute Lohnuntergrenze dar. Vereinbarungen, mit denen der Mindestlohnanspruch unterschritten oder in seiner Geltendmachung beschränkt wird, sind unzulässig. Der Anspruch unterliegt einer gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren.
ZDH - Der gesetzliche Mindestlohn