FÜR SIE GELESEN
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Jan 16
Datum: Kategorie Für Sie gelesen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Information den
10-seitigen Flyer "Der gesetzliche Mindestlohn" aufgelegt. Alle
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten
Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der Mindestlohn
stellt eine absolute Lohnuntergrenze dar. Vereinbarungen, mit denen der
Mindestlohnanspruch unterschritten oder in seiner Geltendmachung
beschränkt wird, sind unzulässig. Der Anspruch unterliegt einer
gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren.
ZDH - Der gesetzliche Mindestlohn | |