FÜR SIE GELESEN
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Monatliches Archiv: OKTOBER 2022
Okt 6
Datum: 06.10.22 11:54 Kategorie Für Sie gelesen
Die gesetzliche Grundlage des vorliegenden „Hessischen Mittelstandsberichts 2022" der
Landesregierung stellt das Hessische Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) dar. Das
MFG sieht in § 3 vor, dem Hessischen Landtag alle zwei Jahre einen Mittelstandsbericht vorzulegen. Vor dem Hintergrund der Ausführungen des MFG besteht der Bericht
aus einer Situationsbeschreibung des hessischen Mittelstands (Teil A) und der Darstellung der mittelstandsfördernden Maßnahmen der Landesregierung (Teil B), wobei der
Schwerpunkt auf dem Teil B liegt. Der Berichtszeitraum knüpft direkt an den vorangegangenen Mittelstandsbericht an, d. h. er umfasst die von der Corona-Pandemie geprägten Jahre 2020 und 2021. | |